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Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen – Bescheinigung Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/102370100000248709.php

Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen für die Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und für die Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Für die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse muss der untersuchende Arzt die gem. Anlage 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschriebenen Vordrucke verwenden.
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein

Führerschein: EU/EWR Ausländische | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.22_Auslaendische_Fuehrerscheine__EU_EWR_.php

Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Ein Umtausch des Führerscheines ist im Regelfall nicht erforderlich. Bei drohendem Ablauf oder Ungültigkeit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erhalten.
ist zu beachten: Alle Klassen: Gültigkeit des ausländischen Führerscheins darf