Widerruf, Nichtigerklärung und Aberkennung eines Patentes – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/schliessung/aufloesung/patent/widerruf.html
Ein Widerruf, eine Nichtigerklärung und eine Aberkennung eines Patentes muss der Gewerbebehörde angezeigt werden.
Informationen Wird das Patent rechtskräftig widerrufen, nichtig erklärt oder aberkannt, so darf