Umgründung im Zusammenhang mit Abfallsammlung und/oder Abfallbehandlung – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/uebernahme/abfallsammlung/umgruendung.html
Bei einer Umgründung muss die Rechtsnachfolgerin bzw. der Rechtsnachfolger innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung in das Firmenbuch gemeldet werden.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung in diesen Verfahren darf die Tätigkeit im