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Private Nutzung im öffentlichen Raum – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/strassen/gehsteig/private-nutzung.html

Für die Errichtung aller Baulichkeiten sowie Aktivitäten im öffentlichen Straßenraum – wie Werbesäulen, Schächte, Veranstaltungen, Märkte usw. – muss eine Zustimmung von Seiten der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau eingeholt werden.
Voraussetzungen Vor Zustimmung der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau darf

Vorhaben in einem Naturschutzgebiet, in einem geschützten Landschaftsteil oder auf einer ökologischen Entwicklungsfläche – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/umweltschutz/naturschutz/naturschutzgebiet.html

Vor Ausführung eines Vorhabens in einem Naturschutzgebiet, in einem geschützten Landschaftsteil oder auf einer ökologischen Entwicklungsfläche muss eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.
Fristen und Termine Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst nach Rechtskraft