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Private Nutzung im öffentlichen Raum – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/strassen/gehsteig/private-nutzung.html

Für die Errichtung aller Baulichkeiten sowie Aktivitäten im öffentlichen Straßenraum – wie Werbesäulen, Schächte, Veranstaltungen, Märkte usw. – muss eine Zustimmung von Seiten der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau eingeholt werden.
Voraussetzungen Vor Zustimmung der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau darf