Tourismusstatistik-Daten melden – Auskunftspflicht für Beherbergungsbetriebe https://www.wien.gv.at/statistik/wirtschaft/tourismus/daten-melden.html
Wenn Sie eine Unterkunft im Gebiet der Stadt Wien kurzfristig und gegen Entgelt vermieten, müssen Sie monatlich die Zahl der Gästenächtigungen und deren Herkunft an die Gemeinde Wien melden.
Dies darf nicht mit der Zahl der belegten Zimmer verwechselt werden.
