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Einleitung von Bauwasser, Sanitärcontainern, Containerbüros, Grundwassersanierungen, Sickerwasser und dergleichen – Bestellung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/kanalisation/kanal/einleitung.html

Die Einleitung bzw. Einmündung von Bauwasser, Sanitärcontainern, Containerbüros, Grundwassersanierungen, Sickerwasser und dergleichen ist gemäß dem Kanalanlagen- und Einmündungsgebührengesetz § 2 verpflichtend.
Eine Einleitung darf nicht ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens erfolgen