P-Konto: Unzulässigen Entgelten und Leistungseinschränkungen widersprechen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/pkonto-unzulaessigen-entgelten-und-leistungseinschraenkungen-widersprechen-6478
Wird ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt, dürfen keine höheren Kontoführungsentgelte fällig und bisher vereinbarte Leistungen nicht automatisch beendet werden.
P-Konto nicht mit Nachteilen und Einschränkungen für die Kunden verbunden sein darf
