TUHH: Rechtlicher Hintergrund https://www.tuhh.de/tuhh/tu-hamburg/struktur/personalrat-und-interessensvertretungen/gleichstellungsreferat/gleichstelllungsarbeit-wissenschaftlicher-bereich-studium-nach-87-hmbhg/hochschuluebergreifende-gremien-und-akteurinnen/rechtlicher-hintergrund
Die erneute Entscheidung darf erst nach dem Versuch einer Einigung und frühestens