Wichtige Hinweise zur Vertragsgestaltung für Übungsleiter… – Deutscher Tanzsportverband e. V. https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/imported-7-4225f8e7-7491-4bd5-a67c-2744050d2523
Mit den Neuregelungen der „geringfügigen Beschäftigungen“ ab 1.4.2003 gibt es leider insbesondere für bereits bestehende Verträge unserer Übungsleiter keine einheitlichen Regelungen. Um Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Wege zu gehen, sollte bei der Gestaltung von Verträgen folgendes beachtet …
geringfügige Beschäftigung bis 400,–Euro nach dem neuen Mini-Job-Gesetz nachweisen darf