Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Verkauf-von-Waren-auf-Messen-Festen-und-zu-besonderen-Anlaessen-Erlaubnis-beantragen/
Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten
