Vorsicht und Rücksichtnahme beim Feuerwerk: Knallerei nur an Silvester und Neujahr erlaubt – aber nicht überall – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/vorsicht-beim-feuerwerk/
auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf