Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Knallerei nur zu Silvester und Neujahr erlaubt – aber nicht überall – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/d55744f5-ebba-11e7-8c96-1967de695b51/
auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf