Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk Knallerei nur an Silvester und Neujahr erlaubt – aber nicht überall – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/d3a5c86e-1f88-11e7-bbc2-1967de695b51/
auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf