Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk – Knallerei nur an Silvester und Neujahr erlaubt – aber nicht überall – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/15d80b19-1f89-11e7-bbc2-1967de695b51/
auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf