Pflanzenschutzmittel: Genehmigung zur Ausbringung von der Luft aus beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Pflanzenschutzmittel-Genehmigung-zur-Ausbringung-von-der-Luft-aus-beantragen/
Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist gemäß § 18 des PflSchG grundsätzlich verboten und darf