Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/schutz-von-schwangeren-und-stillenden-beschaeftigten
Für schwangere und stillende Lehrerinnen wird je nach individueller gesundheitlicher Situation über eine Weiterbeschäftigung am konkreten Arbeitsplatz entschieden. Die Corona-Infektionslage steht im Regelfall einer Beschäftigung nicht im Wege.
Die Weiterbeschäftigung einer schwangeren Frau darf jedoch nur insoweit erfolgen,