Zahlen und Fakten | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/zahlen-und-fakten
Nicht verdrängt werden darf die vermutliche hohe und noch steigende Zahl der Ecstasy-Konsumenten
Nicht verdrängt werden darf die vermutliche hohe und noch steigende Zahl der Ecstasy-Konsumenten
Wie funktioniert eine Kommunalwahl – und wie lassen sich möglichst viele Leute davon überzeugen teilzunehmen? Anlässlich der diesjährigen Kommunalwahl organisiert der Verein Mehr Demokratie einen Wettbewerb für die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12.
Erstwählerinnen und Erstwähler, da bei der Kommunalwahl bereits mit 16 Jahren gewählt werden darf
Die Suche nach dem EINE WELT-Song geht in die fünfte Runde! Ab sofort können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 25 Jahren mit ihren selbst komponierten Songs wieder zeigen, welche globalen Themen sie beschäftigen und was EINE WELT für sie bedeutet.
Der Song darf max. 3:50 Minuten lang sein und muss sich mit Themen globaler Entwicklung
Dabei darf die Kleingruppe maximal sechs Schülerinnen und Schüler umfassen.
Schulpflicht; Nachprüfungen; Leistungsbewertungen & Klassenarbeiten; Notengebung; Zeugnisse & Versetzung; Hausaufgaben; Teilnahme & Fernbleiben vom Unterricht; erzieherische Maßnahmen; Handynutzung im Unterricht.
Welcher Unterrichtsstoff darf Gegenstand der Nachprüfung sein?
Das Schulministerium richtet jedes Jahr in der zweiten Hälfte der Sommerferien die JuniorAkademien NRW aus. Die JuniorAkademien richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9, mit einer weit überdurchschnittlichen intellektuellen Befähigung sowie Leistungsmotivation.
Jedes Gymnasium und jede Gesamtschule in NRW darf eine Schülerin und einen Schüler
Ebenso darf die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für
Ziel des Wettbewerbes ist es, Freude und Interesse am Fach Mathematik zu wecken und interessierte und begabte Schülerinnen und Schüler zu finden und zu fördern.
An der ersten Runde darf jedes Kind teilnehmen, das die Grundschule besucht und die
Neben Informationen rund ums Schulgesetz erfahren Sie hier Weitergehendes über die auslegenden Verordnungen und Erlassen zum Schulrecht.
Erlasse regeln Details des Schulalltags, zum Beispiel, wann Hitzefrei gegeben werden darf
Grundlage: Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW)
Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beanspruchen darf