schleswig-holstein.de – Gerichtshilfe https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/themen/service/gerichtshilfe
Insofern darf die Gerichtshilfe nicht mit der Jugendgerichtshilfe verwechselt werden
Insofern darf die Gerichtshilfe nicht mit der Jugendgerichtshilfe verwechselt werden
Rechtliches Gehör Das Landesverfassungsgericht darf seinen Entscheidungen nur Tatbestände
Rechtliches Gehör Das Landesverfassungsgericht darf seinen Entscheidungen nur Tatbestände
Niemand darf Kindern wehtun. Nicht mit Schlägen. Und auch nicht mit Worten.
Erst wenn dieses gescheitert ist, darf der Eigenantrag bei Gericht gestellt werden
Niemand darf Kindern wehtun. Nicht mit Schlägen. Und auch nicht mit Worten.
Erst wenn dieses gescheitert ist, darf der Eigenantrag bei Gericht gestellt werden
in die Zeuginnen und Zeugen durch eine wahrheitsgemäße Aussage geraten könnten, darf
in die Zeuginnen und Zeugen durch eine wahrheitsgemäße Aussage geraten könnten, darf