RÃŒcknahme/RÃŒckgabe einer VerfÃŒgung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/R%C3%BCcknahme-R%C3%BCckgabe-einer-Verf%C3%BCgung-von-Todes-wegen-aus-der-besonderen-amtlichen-Verwahrung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.357.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1
Sie möchten Ihre in besonderer amtlicher Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen (zum Beispiel Testament) oder einen in amtlicher Verwahrung des Notars befindlichen Erbvertrag zurückhaben? Dann können Sie die Rückgabe bei …
Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.