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Friedhofssatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.272.1&kuo=2&sub=0

Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht ÃŒberschreiten. – Die Kleidung der Leiche darf nur aus Papierstoff oder Naturtextilien bestehen. – § 11 Ausgrabungen, Umbettungen Die Ruhe der Toten darf grundsÀtzlich nicht – Ein Grab oder eine GrabstÀtte darf nur belegt werden, wenn die Dauer des Nutzungsrechtes – Die Trauerhalle darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung / des Friedhofsverantwortlichen
Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht ÃŒberschreiten.