Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.397.1

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.  Land Brandenburg: Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes …
vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf

Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.883.1

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
öffentliche Interesse an dem Verbot, von dem befreit werden soll, überwiegen und darf

Friedhofssatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Leben-Freizeit/Friedh%C3%B6fe/index.php?object=tx%2C3728.272.1&NavID=3728.134&La=1

Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht überschreiten. – Die Kleidung der Leiche darf nur aus Papierstoff oder Naturtextilien bestehen. – § 11 Ausgrabungen, Umbettungen Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht – Ein Grab oder eine Grabstätte darf nur belegt werden, wenn die Dauer des Nutzungsrechtes – Die Trauerhalle darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung / des Friedhofsverantwortlichen
Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht überschreiten.

KWU Entsorgung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Leben-Freizeit/Ver-und-Entsorger/KWU-Entsorgung/

Das KWU-Entsorgung (Kommunales Wirtschafts-Unternehmen – Entsorgung) wurde 1990 gegründet und wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbstständiger Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, geführt. Der Landkreis Oder-Spree hat seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dem KWU-Entsorgung als Eigenbetrieb des Landkreises übertragen. Unsere Aufgaben Entsorgung der im Landkreis angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Oder-Spree jährliche Erstellung der kommunalen Abfallbilanz und Statistiken Planung, Errichtung, Betreibung, Rekultivierung und Nachsorge von Abfallentsorgungsanlagen (Deponien, Wertstoffhöfe (WSH), Abfallumschlagstationen (AUST)) Erarbeitung von Abfallentsorgungs-, Abfallgebühren- und Benutzungsgebührensatzungen Stoffstrommanagement Rechnungswesen, Controlling, Debitorenbuchhaltung Bürgerservice (Behältermanagement ->Haushalte, Gewerbe, Sperrmüll/Elektrosammlung) Abfallberatung Öffentlichkeitsarbeit Quelle: Verwaltung – KWU-Entsorgung / Stand 14. Dezember 2023
Größenbeschränkung Der Weihnachtsbaum darf eine maximale Länge von 2 m nicht über­schreiten