V | Lexikon https://web.archive.org/web/20230921214551/https://www.mitmischen.de/wissen/lexikon/v
Darin ist festgelegt, was die Verwaltung tun darf und was nicht.
Darin ist festgelegt, was die Verwaltung tun darf und was nicht.
Außerdem entscheidet der Bundestag darüber, wofür die Regierung Geld ausgeben darf
Außerdem entscheidet der Bundestag darüber, wofür die Regierung Geld ausgeben darf
Darin ist festgelegt, was die Verwaltung tun darf und was nicht.
Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, entscheiden, wofür die Regierung Geld ausgeben darf
Sie führen die Redeliste, auf der steht, wer, wann, wie lange sprechen darf.
Außerdem entscheidet der Bundestag darüber, wofür die Regierung Geld ausgeben darf
Wie kann ich den Bundestag besuchen? Welche Praktikums- und Ausbildungsmöglichen gibt es? Welche Stipendienangebote? Erlebt den Bundestag direkt.
Jugendbegegnung Auf Spurensuche in der Nazizeit Ein Besuch der gläsernen Reichstagskuppel darf
Sie führen die Redeliste, auf der steht, wer, wann, wie lange sprechen darf.
ist, dass er nur einen Kopf hat, nach rechts schauen muss und keine Krone tragen darf