Sie können die Anmeldung Ihres Osterfeuer bei der Stadt Minden per Online-Antrag vornehmen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Osterfeuer anmelden“.Feuer zur Osterzeit können nur unter bestimmten Voraussetzungen als Oster- und damit als Brauchtumsfeuer rechtlich eingeordnet werden: Ein Brauchtumsfeuer ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass es von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder von Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.Osterfeuer sind nicht genehmigungs-, wohl aber bei der Ordnungsbehörde anzeigepflichtig.Brauchtumsfeuer, die nicht den Anforderungen der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Minden entsprechen, bedürfen zwingend einer Ausnahmegenehmigung der Ordnungsbehörde.Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Minden sowie dem Merkblatt Osterfeuer.
Das aufgeschichtete Brauchtumsfeuer darf nicht höher als 3m und nicht größer als