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Führerschein und Fahrerlaubnis | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:2003/fuehrerschein-und-fahrerlaubnis/

Für die Ausstellung, Verlängerung und weitere Anträge zur Fahrerlaubnis ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke zuständig.Folgende Anträge rund um die Fahrerlaubnis können Sie auch im Bürgerbüro stellen: Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Vordruck bei Ihrer Fahrschule)Begleitetes Fahren ab 17 (Vordruck bei Ihrer Fahrschule)Verlängerung einer Fahrerlaubnis (wird im Bürgerbüro aufgenommen)Führerscheinumtausch (wird im Bürgerbüro aufgenommen)Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (wird im Bürgerbüro aufgenommenBitte bringen Sie ein aktuelles Passbild mit. Es muss sich hierbei um ein ausgedrucktes und kein digtiales Passbild handeln.WICHTIG: Die Passbilder können in diesem Fall NICHT im Bürgerbüro angefertigt werden!Nach Antragsannahme im Bürgerbüro leiten wir Ihre Unterlagen an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.Einen Ersatzführerschein bei Diebstahl oder Verlust und internationale Führerscheine können Sie ausschließlich beim Straßenverkehrsamt beantragen.Für eine Erweiterung auf Klasse C (LKW Führerschein) oder generelle Anliegen bzgl. LKW Führerscheine, wenden Sie sich bitte ebenfalls ans Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke.
Hilfe-Nachweis (9 Stunden), Biometrisches Passbild vom Fotografen Die Sehtestbescheinigung darf

Sommerferienwettbewerb – Wer schafft die meisten Rätsel? | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2020/juni/sommerferienwettbewerb-wer-schafft-die-meisten-raetsel/

30. Juni 2020 | Minden. Die Gewinner*in erhält eine Familienjahreskarte, mit der das Museum ein Jahr lang kostenlos mit der ganzen Familie besucht werden kann sowie einen Gutschein für eine Kindergeburtstagsfeier im Museum.
Der zweite Platz darf sich ebenfalls auf einen Gutschein für ein Kindergeburtstagsprogramm

Ausnahmegenehmigung für den Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:889/ausnahmegenehmigung-fuer-den-erwerb-und-die-verwendung-von-pyrotechnischen-gegenstaenden-sowie-anzeige-fuer-das-abbrennen-pyrotechnischer-gegenstaende/

Das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (z. Bsp. Raketen, Böller, Feuerwerksbatterien), ist mit Ausnahme vom 31. Dezember und dem 01. Januar, nur durch Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis, gestattet.Regelung hierzu sind dem Sprengstoffgesetz sowie der Verordnung zum Sprengstoffgesetz zu entnehmen.Ausnahmegenehmigungen für private Veranstaltungen können bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden beantragt werden.
Die Dauer des Feuerwerks darf 15 Minuten nicht übersteigen.