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Förderprogramm „Demokratie leben!“ | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:28207-VLR/foerderprogramm-demokratie-leben/

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten, Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft zu fördern. In dem Handlungsbereich „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen.Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.Über das Programm können z. B. Aktivitäten gegen jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus sowie für die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements gefördert werden. Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen und Projekte finanziert werden können.Elemente der Partnerschaft für DemokratieDie Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie in Minden ist bei dem Verein Minden – Für Demokratie und Vielfalt angesiedelt. Die Koordinierungsstelle steht für die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträger*innen, für die Begleitung von Einzelmaßnahmen bzw. Projekten sowie für die Beratung von relevanten in der Partnerschaft aktiv engagierten Akteur*innen zur Verfügung.Das Federführende Amt ist bei der Stadt Minden angesiedelt und dient als zentraler Ansprechpartner vor Ort. Das Federführende Amt ist zuständig für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte, für die ordnungsgemäße Mittelverwendung und für die Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel (Verwendungsnachweis).
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, das bedeutet z.

Neuer Verkehrsversuch in Minden: „Sichere Verkehrswege schaffen“ | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressemeldungen/neuer-verkehrsversuch-in-minden-sichere-verkehrswege-schaffen/?sds=1

Der Bereich Verkehr hat mit Unterstützung der SBM die Radwegeführung in der Straße Marienglacis geändert. Dort gibt es nun mehr Platz für Fußgänger*innen. Gleichzeitig wurde Parkraum auf dem Hochbord geschaffen.
„Der abmarkierte Bereich darf von motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht befahren

Sicher und verantwortungsvoll ins neue Jahr: Wichtige Regeln zum Silvesterfeuerwerk  | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2025/dezember/sicher-und-verantwortungsvoll-ins-neue-jahr-wichtige-regeln-zum-silvesterfeuerwerk/

In Vorbereitung auf die Silvesternacht weist die Ordnungsbehörde der Stadt Minden auf die geltenden Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern hin, die durch § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) festgelegt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieses Zeitraums darf nur von Inhaber*innen

Neuer Verkehrsversuch in Minden: „Sichere Verkehrswege schaffen“ | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressemeldungen/neuer-verkehrsversuch-in-minden-sichere-verkehrswege-schaffen/

Der Bereich Verkehr hat mit Unterstützung der SBM die Radwegeführung in der Straße Marienglacis geändert. Dort gibt es nun mehr Platz für Fußgänger*innen. Gleichzeitig wurde Parkraum auf dem Hochbord geschaffen.
„Der abmarkierte Bereich darf von motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht befahren