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Bauberatung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Die Zulässigkeit der Bebauung eines Grundstückes ist abhängig von verschiedenen Vorschriften. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die Ihrem konkreten Bauvorhaben entgegenstehen können (z.B. schwierige Grundstücksbeschaffenheit, fehlende Erschließung oder fehlende bauplanungsrechtliche Voraussetzungen).Wir bieten Beratungsgespräche im Vorfeld einer Bauantragsstellung an. In diesen Gesprächen kann häufig die rechtliche Situation auf dem Grundstück dargelegt werden, ob z.B. die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die beabsichtigte Nutzung gegeben ist, Baulasten und besondere Abstände zu beachten sind oder besondere rechtliche Regelungen gelten. Es können allgemeine Fragen zum Verfahren besprochen und gegebenenfalls konkrete Planungen von der Tendenz her eingeschätzt werden. Ziel ist es, dem Bauherren den rechtlichen Rahmen zu verdeutlichen, der für ein Bauprojekt auf einem konkreten Grundstück gilt.In komplizierteren Fällen, in denen beispielsweise die grundsätzliche Bebaubarkeit bzw. dessen Umfang fraglich ist oder in denen noch andere Behörden zu beteiligen sind, ist in der Regel eine schriftliche Bauvoranfrage erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde prüft das Anliegen und der Bauherr erhält einen verbindlichen Bauvorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018).Die Bauaufsichtsbehörden übernehmen jedoch weder im Rahmen der Beratungsgespräche noch im Rahmen einer Bauvoranfrage die Planung des Bauprojekts. Ggfs. zeigen sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs aber alternative Planungswege auf, sollte die ursprüngliche Planung nicht umsetzbar sein. Für die Planung eines rechtlich zulässigen Bauvorhabens trägt die Bauherrschaft oder die von der Bauherrschaft beauftragten Entwurfsverfasser die Verantwortung.Sie werden beraten und informiertüber die Bebaubarkeit von Grundstückenüber Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge auf Grundstücksteilung und Anträge auf Abgeschlossenheit von Wohnungenüber Bauvorhaben in Ihrer direkten Nachbarschaftüber die Inhalte von Bebauungsplänen und sonstigen ortsbezogenen Vorschriften, die das Bauen betreffen (Gestaltungssatzung, Werbesatzung, etc.)Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke (Bebauungspläne) Stadtrecht und Satzungen  über Inhalte und Auswirkungen von BaulastenBaulasteintragungen bei der Stadt Minden  über das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW)Sie erhalten unter anderemAuszüge aus Bebauungsplänen (gebührenpflichtig) oder gebührenfrei  einsehbar im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke alle Antrags- und sonstigen Formulare zu Bauanträgen, Bauvoranfragen, etc. finden Sie hier: Bauantragsformulare zur BauO NRW 
Einhaltung der öffentlichen Vorschriften, die vorgeben wie, wo und was man bauen darf

Nicht geräumte Straßen: Müllabfuhr kann Tonnen teilweise nicht leeren | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/aktuelles/pressearchiv/2026/januar/nicht-geraeumte-strassen-muellabfuhr-kann-tonnen-teilweise-nicht-leeren/

Der Schnee auf den großen Straßen und vielen Geh- und Radwegen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städtischen Betriebe Minden (SBM) geräumt. An diesen Stellen kommt man mit dem Fahrzeug gut durch. In den Neben- und Anliegerstraßen sieht das anders aus. 
Der Schnee darf dabei nicht auf die Fahrbahn verbracht und dort gelagert werden.

Minden + Teamgeist + Du | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/rathaus-service-zukunft/willkommen-in-minden/mindenplusdu/marc-vanessa-und-marc/?sds=1

Es ist Mittwoch nach Feierabend bei Hagemeyer: Marc, Vanessa und Marc schnüren ihre Laufschuhe und brechen auf zu ihrer gemeinsamen Joggingrunde durch Minden. Das Tempo wird angepasst, damit alle Schritt halten können. Wichtiger als persönliche Bestzeiten ist das gemeinsame Erlebnis mit Kolleg*innen außerhalb der Arbeitszeit. Die Laufgruppe steht allen offen, die gemütlich in den Feierabend laufen wollen.
Sein Steckenpferd ist der Laufbereich, in dem er sich komplett ausleben darf.