Voraussetzungen der Betreuung | Stadt Leutkirch im Allgäu https://www.leutkirch.de/de/Leben/Rathaus/Buergerservice-A-Z/Lebenslagen/Lebenslage?view=publish&item=situation&id=1286
Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf eine Betreuerin oder ein Betreuer
