Erlaubt: Prozentangaben bei Brot verwirren | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-prozentangaben-bei-brot-verwirren
Die Werbung „100 Prozent Roggenmehl“ in Bezug auf den Getreideanteil ist zwar richtig, aber verwirrend, wenn weniger Roggenmehl in der Zutatenliste steht.
zwischen 51%-89% Roggen enthalten, damit es als Roggenmischbrot deklariert werden darf
