Ausschuss erteilt Ausnahmegenehmigungen für zwei Minister wegen Zugehörigkeit zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen | Landtag Baden-Württemberg https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/ausschuss-erteilt-ausnahmegenehmigungen-fuer-zwei-minister-wegen-zugehoerigkeit-zu-organen-wirtschaftlicher-unternehmen--412992
Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung