Föderalismusreform I und II zwischen Bund und Ländern https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/foederalismusreform
Bei der Föderalismusreform ging es darum, die Kompetenzen von Bund und Ländern zu entflechten und die Finanzbeziehungen neu zu regeln. Ein Überblick.
Während der Bund bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus Krediten einnehmen darf
