Genehmigung zur Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen https://www.kuelsheim.de/rathaus-service/stadt-service/dienstleistungen/6022773/genehmigung-zur-beschaeftigung-einer-schwangeren-oder-stillenden-frau-zwischen-20-und-22-uhr-beantragen
ablehnt oder die Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr nicht vorläufig untersagt, darf
