Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen https://www.kuelsheim.de/rathaus-service/stadt-service/dienstleistungen/468/abschriften-ablichtungen-vervielfaeltigungen-und-negative-amtlich-beglaubigen-lassen
worden ist: Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf
