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Darum sollten Kinder nicht unbeaufsichtigt YouTube nutzen

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Die Osterfeiertage stehen bevor. Viele Familien nutzen die freie Zeit für gemeinsame Ausflüge und gemeinsame Medienzeit. Im Kreise der Familie kommen auch viele Kleinkinder in Berührung mit Bildschirmmedien. Hier gilt es genauer hinzuschauen, welche Inhalte junge Kinder auf Tablets und Co. konsumieren. Besonders YouTube ist nicht für Kinder geeignet. Worauf sollten Eltern achten, wenn Kleinkinder oder sogar schon Babys Videoinhalte konsumieren? Welche Alternativen gibt es zu YouTube? Wir informieren über die Risiken und geben wichtige Hinweise.
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Wie sicher ist die Nutzung von Character.AI für Kinder?

https://www.klicksafe.de/news/wie-sicher-ist-die-nutzung-von-characterai-fuer-kinder

In den letzten Jahren sind virtuelle Assistenten und KI-basierte Interaktionsplattformen immer populärer geworden. Plattformen wie Character.AI üben dabei auch auf Kinder eine große Faszination aus. Denn dort können Nutzer*innen mit allerlei Charakteren kommunizieren, die von Künstlicher Intelligenz (KI) gesteuert werden. Wir erklären, was Eltern und pädagogische Fachkräfte über Character.AI wissen müssen, um Kinder kompetent zu begleiten.
Demnach darf Character.AI alle Inhalte, die auf der Plattform eingegeben werden,

Livestream aus dem Kinderzimmer: klicksafe begleitet STRG_F-Reportage über Cybergrooming auf Likee

https://www.klicksafe.de/news/livestream-aus-dem-kinderzimmer-klicksafe-begleitet-strg-f-reportage-ueber-cybergrooming-auf-likee

Im digitalen Raum können Unbekannte leicht mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten. Viele Erwachsene tun dies, um sie sexuell zu belästigen und einen sexuellen Missbrauch vorzubereiten oder den Missbrauch direkt online auszuüben. Sehr viele. Das zeigt eine aktuelle Reportage von STRG_F am Beispiel der Videoplattform Likee. klicksafe hat einen Versuchsaufbau fachlich begleitet, bei dem zwei Journalistinnen in die Rolle minderjähriger Mädchen schlüpfen und live in die Likee-App streamen. Wir erläutern den Versuchsaufbau und informieren wie Sie Kinder vor Cybergrooming schützen können.
Die Funktion Live-Streaming darf laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Likee