Mitteilungspflichten von Pflegeeltern | Stadt Kirchheim unter Teck https://www.kirchheim-teck.de/de/Stadt-Rathaus/Rathaus/Stadtverwaltung/Was-erledige-ich-wo/Lebenslagen/Lebenslage?view=publish&item=situation&id=920
Ohne deren Zustimmung darf das Pflegekind nicht an einen anderen Ort umziehen.
