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Juni in Lillestrom bei Oslo statt 02.06.2025 Altersfeststellung darf nicht zu
Juni in Lillestrom bei Oslo statt 02.06.2025 Altersfeststellung darf nicht zu
Am zweiten Konferenztag des Europäischen Dialog zur Internetregulierung (EuroDIG) standen im französischen Strasbourg unter anderem die Zusammenhänge zwischen Künstlicher Intelligenz und Diskriminierung sowie die Auswirkungen von Neurotechnologien auf die Privatsphäre im Mittelpunkt.
Diese sollen den Anbietern von Online-Plattformen helfen, ein… Altersfeststellung darf
Wie kann eine altersgerechte Gestaltung von digitalen Diensten aussehen, welchen Anforderungen sollten sie genügen, damit die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen gewährleistet ist? Welchen Sinn hat eine unbeschränkte Altersfreigabe für ein Spiel wie FIFA 23, wenn In-App-Käufe möglich sind und wie kann der gesetzliche Jugendmedienschutz auf derartige Herausforderungen reagieren? Darum geht es im folgenden Artikel.
dass die Entscheidung bzgl. der Altersfreigabe verfahrensrechtlich korrekt sei, darf
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den
Wortlaut der von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Konvention über die Rechte des Kindes in 54 Artikeln
Weise zu leiten. (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf
Wortlaut der von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Konvention über die Rechte des Kindes in 54 Artikeln
Weise zu leiten. (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder und Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung
Interaktion der Kinder mit Gleichaltrigen oder mit Eltern oder Betreuenden nicht ersetzen darf
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder und Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung
Interaktion der Kinder mit Gleichaltrigen oder mit Eltern oder Betreuenden nicht ersetzen darf
Die im Januar 2026 erschienene Publikation „Freiheit oder Fürsorge?“ von Education Y wirft einen detaillierten Blick auf die Nutzung und Auswirkungen sozialer Medien und Smartphones durch Kinder und Jugendliche. Sie fasst den aktuellen Forschungs- und Gesetzgebungsstand zusammen und entwickelt daraus konkrete Handlungsempfehlungen.
die Debatte nicht auf den Gegensatz von Freiheit versus Fürsorge reduziert werden darf
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten (Teil 3)
Er darf den Bestimmungen, Zielen oder Zwecken des Übereinkommens nicht widersprechen