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Derzeit bereitet das Bundesfamilienministerium einen Reformprozess für ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz vor. Dieses Gesetz betrifft alle Kinder! Insbesondere für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien wird sich dadurch Vieles ändern, denn dann geht die Zuständigkeit für alle Leistungen, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihre Familien betreffen. Deswegen hat das Kindernetzwerk einen Thinktank ins Leben gerufen…

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Politikportal/2023/Kinder--und-Jugendhilfegesetz-Thinktank.php

Derzeit bereitet das Bundesfamilienministerium einen Reformprozess für ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz vor. Dieses Gesetz betrifft alle Kinder! Insbesondere für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien wird sich dadurch Vieles ändern, denn dann geht die Zuständigkeit für alle Leistungen, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihre Familien betreffen. Deswegen hat das Kindernetzwerk einen Thinktank ins Leben gerufen…
jetzt gut läuft und erhalten bleiben sollte, und was auf keinen Fall passieren darf

Lebensqualität von Eltern beeinträchtigter Kinder

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2019/1014-Lebensqualitaet-von-Eltern-beeintraechtigter-Kinde.php

Das Kindernetzwerk war interessiert, wie die Lebensqualität von Eltern beeinträchtigter Kinder aussieht. Um dies zu erfahren, wurden 33 leitfadengestützte Interviews mit betroffenen Eltern geführt, sowie der Kidscreen-52-Fragebogen eingesetzt.
Es darf nicht sein, dass sich Lebensqualität in den späten Jahren als Armutsqualität

AKI – das bedeutet Außerklinische Intensivpflege. Diese benötigen Menschen dann, wenn der Gesundheitszustand aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung rund um die Uhr beobachtet werden muss, damit im Falle von unvorhersehbar eintretenden lebensbedrohlichen Zwischenfällen jederzeit ein rettender Eingriff durch eine geschulte Pflegeperson möglich ist. Diese Leistung war vorher als spezielle Krankenbeobachtung Bestandteil in der „Häuslichen Krankenpflege Richtlinie“ nach § 37 SGB V. Jetzt greifen allerdings die gesetzlichen Änderungen, die durch das GKV-IPReG, also das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, am 23. Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurden.

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/News/2023/SachlageIPReG.php

AKI – das bedeutet Außerklinische Intensivpflege. Diese benötigen Menschen dann, wenn der Gesundheitszustand aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung rund um die Uhr beobachtet werden muss, damit im Falle von unvorhersehbar eintretenden lebensbedrohlichen Zwischenfällen jederzeit ein rettender Eingriff durch eine geschulte Pflegeperson möglich ist. Diese Leistung war vorher als spezielle Krankenbeobachtung Bestandteil in der „Häuslichen Krankenpflege Richtlinie“ nach § 37 SGB V. Jetzt greifen allerdings die gesetzlichen Änderungen, die durch das GKV-IPReG, also das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, am 23. Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurden.
Diese Potenzialerhebung darf nur von besonders qualifizierten Ärzt:innen vorgenommen