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Verfahrensbeschreibung Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/nachbeurkundung-einer-von-deutschen-im-ausland-oder-mit-ihrer-beteiligung-geschlossenen-ehe-beantragen/vbid6022601

Internetpräsenz Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland …
Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

Stadt untersagt Feier zur Walpurgisnacht | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Besuchen/stadt+untersagt+feier+zur+walpurgisnacht.html

Die Stadt Heidelberg untersagt künftig die sogenannte Walpurgisnachtfeier auf der Thingstätte. Die Stadt hatte bereits im Dezember 2017 angekündigt, dass sie damit die Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit zieht – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hat eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit.
Die Thingstätte darf während dieses Zeitraums nicht betreten werden.

Winterdienst | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/winterdienst.html

Die Fahrzeuge des Winterdienstes der Stadt Heidelberg sind für den Winter umgerüstet, die Salzsilos sind gefüllt, die Teams sind eingeteilt: Schnee und Eis können kommen. Die Winterdienstbereitschaft beginnt offiziell immer Mitte November und Endet Anfang April. Bis zu 140 Winterdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der städtischen Ämter stehen bereit, um im Ernstfall Straßen und Wege zu räumen. Ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr wird dann gestreut und geräumt. Bis ein Uhr nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr sorgt die Notdienst-Schicht für freie Straßen.
Gestreut werden darf generell nur mit sogenanntem abstumpfenden Material, zum Beispiel

Stadt untersagt Feier zur Walpurgisnacht | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/1034459

Die Stadt Heidelberg untersagt künftig die sogenannte Walpurgisnachtfeier auf der Thingstätte. Die Stadt hatte bereits im Dezember 2017 angekündigt, dass sie damit die Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit zieht – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hat eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit.
Die Thingstätte darf während dieses Zeitraums nicht betreten werden.

Unterkünfte | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Besuchen/Unterkuenfte.html

Über drei Millionen Gäste zählt die Neckarstadt jährlich und sie bietet für jeden Geschmack und Geldbeutel die passende Übernachtungsmöglichkeit. Die zentrale Lage vieler Unterkünfte ermöglicht es den Besucherinnen und Besuchern, sich direkt nach dem Frühstück auf Entdeckungsreise durch Heidelberg zu begeben. ​
Wohnmobile parken am Messplatz in Heidelberg-Kirchheim kostenlos – dort darf allerdings

06.03.2019 Über die „Alla hopp!“-Anlage | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/06_03_2019+ueber+die+_alla+hopp_-anlage.html

Die „Alla hopp!“-Anlage ist in Kirchheim am Harbigweg. Die „Alla Hop!“-Anlage war ein Geschenk von der Dietmar Hopp Stiftung. Die Stadt Heidelberg hat die Anlage seit Oktober 2016. Man kann die „Alla hopp!“-Anlage das ganze Jahr genutzt werden. Zu folgenden Zeiten kann die „Alla hopp!“-Anlage genutzt werden:
Mit dem Auto Man darf nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen parken.