Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Parkregelungen Rohrbach | Heidelberg

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Das Wohnviertel Rohrbachs, das von der Karlsruher Straße, Herrenwiesenstraße, Achim-von Arnim-Straße, Heidelberger Straße, Rathausstraße, Am Müllenberg, Am Heiligenhaus, Bierhelderweg, Leimer Straße, Burnhofweg, Schelklystraße und der Valentin-Winter-Straße begrenzt ist und im Westen bis zur Karlsruher Straße reicht, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen. Die genaue Abgrenzung entnehmen Sie dem Parkplan Rohrbach.​
Im Zonenhalteverbot Rohrbach darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags

24.04.2023 Heidelberger Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai | Heidelberg

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Auch für das Jahr 2023 gilt: Auf der Heidelberger Thingstätte wird es keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben. Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt.
Die Thingstätte darf während dieses Zeitraums nicht betreten werden.

Entsorgungsservice | Heidelberg

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In Heidelberg haben die Haushalte die Wahl, ob sie die Abfallbehälter am Entsorgungstag selber rein- und rausstellen möchten oder ob dies die städtischen Mitarbeiter erledigen sollen. Beim Teilservice stellen Sie Ihre Behälter selbst zur Leerung bereit und ziehen sie nach der Leerung auch selbst wieder zurück und sparen dabei Geld. Die Behälter müssen spätestens bis 6 Uhr früh am Fahrbahnrand bereitstehen. Bitte stellen Sie die Behälter mit dem Griff zur Straße auf.​ Vollservice bedeutet, die Kollegen der Müllabfuhr stellen am Entsorgungstag Ihre Abfallbehälter an den Fahrbahnrand und ziehen sie nach der Leerung wieder zurück.​
Dieser darf maximal zehn Meter vom Leerungsort an der Straße entfernt sein.