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Verfahrensbeschreibung Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen („Schächten“) | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/ausnahmegenehmigung-zum-betaeubungslosen-schlachten-beantragen-schaechten/vbid142

Internetpräsenz Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Sie warmblütige Tiere nur schlachten, wenn Sie sie vorher betäuben. Nach den Vorschriften einiger Religionsgemeinschaften …
Nach den Vorschriften einiger Religionsgemeinschaften darf Fleisch nur gegessen werden

Handwerkerparkausweis | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Leben/Handwerkerparkausweis.html

Seit Januar 2008 gibt es in der Metropolregion Rhein-Neckar einen einheitlichen Handwerkerparkausweis, der in allen 290 Kommunen der Metropolregion gültig ist. Der Vorteil des Handwerkerparkausweises liegt darin, dass Betriebe ab sofort nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen müssen, sondern einen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen können. Er gilt für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. Der Ausweis wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 150 Euro. In Heidelberg wird der einheitliche Handwerkerparkausweis vom Amt für Mobilität ausgestellt.​
Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig