Verfahrensbeschreibung Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen („Schächten“) | Heidelberg https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/ausnahmegenehmigung-zum-betaeubungslosen-schlachten-beantragen-schaechten/vbid142
Internetpräsenz Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Sie warmblütige Tiere nur schlachten, wenn Sie sie vorher betäuben. Nach den Vorschriften einiger Religionsgemeinschaften …
Nach den Vorschriften einiger Religionsgemeinschaften darf Fleisch nur gegessen werden