Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Winterdienst | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/7071_34581_34997_35029_219151_320750_289007_233615_233675.html

Die Fahrzeuge des Winterdienstes der Stadt Heidelberg sind für den Winter umgerüstet, die Salzsilos sind gefüllt, die Teams sind eingeteilt: Schnee und Eis können kommen. Die Winterdienstbereitschaft beginnt offiziell immer Mitte November und Endet Anfang April. Bis zu 140 Winterdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der städtischen Ämter stehen bereit, um im Ernstfall Straßen und Wege zu räumen. Ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr wird dann gestreut und geräumt. Bis ein Uhr nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr sorgt die Notdienst-Schicht für freie Straßen.
Gestreut werden darf generell nur mit sogenanntem abstumpfenden Material, zum Beispiel

Stadt untersagt Feier zur Walpurgisnacht | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Besuchen/stadt+untersagt+feier+zur+walpurgisnacht.html

Die Stadt Heidelberg untersagt künftig die sogenannte Walpurgisnachtfeier auf der Thingstätte. Die Stadt hatte bereits im Dezember 2017 angekündigt, dass sie damit die Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit zieht – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hat eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit.
Die Thingstätte darf während dieses Zeitraums nicht betreten werden.

Verfahrensbeschreibung Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur – Berufsanerkennung beantragen | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/fuehren-der-berufsbezeichnung-ingenieurin-oder-ingenieur---berufsanerkennung-beantragen/vbid6001989

Internetpräsenz Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ dürfen Sie nur führen, …
Leistungsdetails Voraussetzungen Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ darf

Großer Andrang beim Bürgerfest 2014 | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/HD/Leben/Grosser+Andrang+beim+Buergerfest+2014.html

Auf eine sehr große Resonanz stieß auch das diesjährige Bürgerfest auf Einladung von Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Tausende Bürgerinnen und Bürger kamen zu dem Fest, das dieses Jahr im und rund um das Theater stattfand. Heidelberger Vereine und Institutionen, städtische Ämter und Gesellschaften, Parteien, Schulen und viele Engagierte boten den ganzen Tag ein buntes Programm für alle Heidelbergerinnen und Heidelberger.​
Denn klar ist auch: Eine hohe Verschuldung auf Kosten unserer Kinder und Enkel darf