Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zusammen mit der der CDU einen Gesetzentwurf für den Hessischen Rundfunk vorgelegt. Wir modernisieren vor allem den HR-Rundfunkrat und passen ihn an gesellschaftliche Realitäten an. Außerdem treffen wir verschiedene Regelungen für mehr Transparenz und Staatsferne. Wir schreiben nun auch fest, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder, also beispielsweise von Regierungsvertretern und Abgeordneten, in den Gremien begrenzt wird. Nach dem Ausscheiden aus einem solchen Amt müssen mindestens 18 Monate vergehen, um dieser Regelung nicht mehr zu unterliegen.
andere Gremienmitglieder gelte künftig, dass es keine Interessenkollisionen geben darf