Serviceportal – Stadt Gera https://www.gera.de/serviceportal/geschaeftslagen-fuer-unternehmen-c213186505/arbeitgeber-sein-c213186516/sonderregelungen-der-arbeitszeit-c213186523/abweichen-von-regelungen-zur-nachtarbeitszeit-beantragen-l222694150
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Voraussetzungen Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von
