Serviceportal – Stadt Gera https://www.gera.de/serviceportal/enteignung-eines-grundstuecks-l354636
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Die Enteignung darf nur gegen angemessene Entschädigung erfolgen.
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Die Enteignung darf nur gegen angemessene Entschädigung erfolgen.
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Die Enteignung darf nur gegen angemessene Entschädigung erfolgen.
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Führungszeugnisses, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Führungszeugnisses, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Führungs-zeugnisses, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Führungszeugnisses, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf