Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kindertageseinrichtungen-anzeige-der-betriebsaufnahme-der-bevorstehenden-schliessung-personalmeldung-und-von-besonderen-vorkommnissen-133130/
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu erfüllen.
Voraussetzungen Der Betrieb darf erst aufgenommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis
