Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fischfang-beantragung-einer-genehmigung-zur-ausstellung-von-erlaubnisscheinen-2782/

Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.
Beschreibung Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestattet

Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/naturgenuss-und-erholung-informationen-zum-betreten-der-freien-natur-3381/

Der „Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur“ stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist generell erlaubt.
Nach der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Naturschutzgesetz darf grundsätzlich