Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassenverkehr-regelung-des-fliessenden-und-des-ruhenden-verkehrs-verkehrsregelung-durch-beschilderung-1806/
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Eine Beschilderung darf von den Straßenverkehrsbehörden allerdings nur dort angeordnet