Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/tierarzneimittel-informationen-zur-ueberwachung-des-verkehrs-2049/
Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.
erforderlichenfalls eine Wartezeit einzuhalten, während der das Tier nicht geschlachtet werden darf
