Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abgrabung-beantragung-eines-vorbescheids-77702/

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens erteilt werden

Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassenverkehr-regelung-des-fliessenden-und-des-ruhenden-verkehrs-verkehrsregelung-durch-beschilderung-1806/

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Eine Beschilderung darf von den Straßenverkehrsbehörden allerdings nur dort angeordnet