Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Grundstücksentwässerung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/bauen-mobilitaet/stadtentwaesserung/grundstuecksentwaesserung/

Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, sein Anwesen an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Der Anschluss bedarf einer Genehmigung. Diese ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks erforderlich oder wenn bei einem bestehenden Gebäude die Entwässerung geändert wird.
Ohne diese Genehmigung darf nicht gebaut werden.

Kleinkläranlage; Übermittlung der Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kleinklaeranlage-uebermittlung-der-bescheinigung-ueber-die-funktionstuechtigkeit-179407/

Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bescheinigt im Auftrage eines Betreibers einer Kleinkläranlage gegenüber der zuständigen Behörde die Funktionstüchtigkeit seiner Anlage.
Das Online-Verfahren darf nur von einem anerkannten Privaten Sachverständigen in

Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/hilfsorganisationen-ehrenzeichen-als-dienstzeitauszeichnung-einreichung-eines-vorschlags-170837/

Sie können Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung vorschlagen. Diese können so mit einer staatlichen Auszeichnung geehrt werden.
Voraussetzungen Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, solange für die Person