Pauschalreise: Entschädigung, Reisemängel, Insolvenzschutz & Co. https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/pauschalreise.html
Bei einer Pauschalreise profitieren Sie unter anderem vom Insolvenzschutz. Bei Reisemängeln können Sie zudem eine Entschädigung verlangen.
Der Reisepreis darf bis 20 Tage vor Reisebeginn um 8 Prozent erhöht werden, zum Beispiel
